UNICEF Schweiz und Liechtenstein begrüsst die Lancierung der neuen Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt.» Die Initiative verpflichtet Unternehmen bei ihren Geschäften zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltbestimmungen.
Es besteht nach wie vor grosser Handlungsbedarf, Unternehmen rechtsverbindlich dazu zu verpflichten, die Menschenrechte und Umweltstandards einzuhalten. Die Umsetzung der Kinderrechte steht für UNICEF Schweiz und Liechtenstein dabei im Zentrum. Die Kindheit ist eine besonders prägende Lebensphase, in der Kinderrechtsverletzungen langfristige, oft irreversible Folgen haben können. Die neu lancierte Konzernverantwortungsinitiative bietet die Möglichkeit, umfassende Regelungen zu schaffen, die die Rechte von Kindern weltweit nachhaltig stärken.
Das war bereits Ziel der ersten Konzernverantwortungsinitiative, über die 2020 abgestimmt wurde. Sie scheiterte jedoch am Ständemehr. Der damals durchgesetzte indirekte Gegenvorschlag setzt vor allem auf Berichterstattungspflichten und enthält nur vereinzelte Sorgfaltspflichten, etwa zur Verhinderung von Kinderarbeit – jedoch ohne Sanktionen bei Nichteinhaltung. UNICEF Schweiz und Liechtenstein hat diese Regelungen wiederholt als unzureichend kritisiert. Obwohl seither verschiedene europäische Länder wie Deutschland und Norwegen Konzernverantwortungsgesetze eingeführt haben und im Frühling 2024 die Europäische Union eine Sorgfaltspflichtenrichtlinie verabschiedet hat, macht die Diskussion hierzulande nur langsam Fortschritte.
Die neue Initiative orientiert sich inhaltlich eng an der entsprechenden EU-Richtlinie und umfasst die gleichen Kernelemente: Eine Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umweltbestimmungen nach internationalen Standards (OECD-Leitsätze und UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte) sowie eine Klimapflicht zur Reduktion von Unternehmens-Emissionen. Die Pflichteinhaltung soll von einer unabhängigen Aufsicht stichprobenartig überprüft werden, wie das auch in den anderen europäischen Ländern vorgesehen ist. Darüber hinaus soll es für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen möglich sein, vor einem Schweizer Gericht Schadensersatz einzufordern. Die Initiative fördert ein international abgestimmtes Vorgehen, nimmt aber gleichzeitig auch auf Besonderheiten des Schweizer Kontexts Rücksicht.
UNICEF Schweiz und Liechtenstein unterstützt die neu lancierte Initiative nachdrücklich, denn sie bietet eine wichtige Chance, Kinderrechte weltweit zu stärken und Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen. Setzen auch Sie ein Zeichen für Kinderrechte und unterschreiben Sie die Initiative.
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