Spenden an gemeinnützige Organisationen wie UNICEF können in der Schweiz steuerlich abgesetzt werden. Doch wie genau funktioniert das? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen können und welche Beträge Sie in Ihrem Kanton absetzen dürfen.
Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden in der Schweiz
Spenden an gemeinnützige Organisationen wie UNICEF sind in der Schweiz in der Regel steuerlich absetzbar. Sie können Ihre Spenden in der Steuererklärung sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler Ebene geltend machen.
Wichtige Voraussetzungen:
- Ihre Spende muss an eine offiziell anerkannte gemeinnützige Organisation gehen.
- Der Mindestbetrag für die Absetzbarkeit liegt in der Regel bei CHF 100 pro Jahr.
- Sie müssen eine Spendenquittung vorweisen können, die Sie von UNICEF nach Ihrer Spende erhalten.
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Steuerliche Abzugsfähigkeit nach Kantonen
Die Höhe des abzugsfähigen Betrags kann je nach Kanton unterschiedlich sein. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen in ausgewählten Kantonen:
Zürich:
- Absetzbarer Betrag: Bis zu 20% des steuerbaren Einkommens.
- Besonderheiten: Mindestbetrag von CHF 100.
Genf:
- Absetzbarer Betrag: Bis zu 20% des steuerbaren Einkommens.
- Besonderheiten: Es gibt keine Obergrenze für den Spendenbetrag.
Bern:
- Absetzbarer Betrag: Bis zu 20% des steuerbaren Einkommens.
Basel-Stadt:
- Absetzbarer Betrag: Bis zu 20% des steuerbaren Einkommens.
- Besonderheiten: Auch kleine Spenden unter CHF 100 sind absetzbar, solange die Gesamtsumme über CHF 100 liegt.
Stand: August 2024
Hinweis: Weitere Informationen zu den Abzugsmöglichkeiten in Ihrem Kanton finden Sie in den kantonalen Steuererklärungen oder auf der offiziellen Webseite Ihres Kantonalen Steueramts.
Nicht-monetäre Spenden
In der Schweiz können neben Geldspenden auch bestimmte Formen von nicht-monetären Spenden steuerlich abgesetzt werden, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier sind die gängigsten Arten von nicht-monetären Spenden:
Sachspenden, also materielle Güter, die an gemeinnützige Organisationen gespendet werden, können steuerlich abgesetzt werden. Beispiele für Sachspenden umfassen:
- Kleidung und Nahrungsmittel für Hilfsorganisationen.
- Möbel oder Elektronikgeräte für soziale Einrichtungen.
- Kunstwerke an Museen oder kulturelle Institutionen.
Wertbestimmung:
- Der Wert der Sachspenden muss realistisch und marktorientiert sein. Bei der Absetzung wird der Marktwert der gespendeten Gegenstände zum Zeitpunkt der Spende angesetzt.
- In manchen Fällen ist eine Schätzung oder ein Gutachten erforderlich, um den genauen Wert zu bestimmen.
Freiwillige Arbeit oder Zeitspenden, bei denen Personen ihre Arbeitskraft für gemeinnützige Zwecke unentgeltlich zur Verfügung stellen, sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Der Grund dafür ist, dass es sich hierbei um eine persönliche Leistung handelt, die schwer monetär bewertet werden kann und keine direkte finanzielle Ausgabe darstellt.
In besonderen Fällen können auch Dienstleistungen steuerlich absetzbar sein, wenn sie für eine gemeinnützige Organisation erbracht und keine Entschädigung dafür erhalten wird. Beispiele:
- Rechtsberatung oder Buchhaltungsdienste für eine NGO.
- Bauarbeiten oder handwerkliche Dienste für gemeinnützige Projekte.
Wertbestimmung:
- Der Wert der Dienstleistung muss durch eine marktübliche Rechnung oder eine andere Form der Bewertung nachvollziehbar sein.
Es ist möglich, Immobilien oder Grundstücke an eine gemeinnützige Organisation zu spenden. Dies kann z.B. ein Gebäude sein, das an eine Stiftung, ein Museum oder eine karitative Einrichtung gespendet wird.
Wertbestimmung:
- Der Wert der Immobilie wird durch ein Gutachten bestimmt und muss den Marktwert widerspiegeln. Auch hier ist die korrekte Bewertung entscheidend für die steuerliche Absetzbarkeit.
Spenden von Aktien, Anteilen oder anderen Wertpapieren an eine gemeinnützige Organisation können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.
Wertbestimmung:
- Der Wert wird durch den Marktwert der Wertpapiere zum Zeitpunkt der Übertragung bestimmt. Dies kann eine attraktive Option sein, insbesondere bei Wertsteigerungen der Papiere.
Wichtige Hinweise:
- Nachweis: Für alle nicht-monetären Spenden ist ein Nachweis erforderlich, in Form einer Spendenquittung oder eines Übertragungsdokuments, das den Wert und die Art der Spende dokumentiert.
- Gemeinnützigkeit der Organisation: Die Organisation, die die Spende erhält, muss als gemeinnützig anerkannt sein, um die steuerliche Absetzbarkeit zu ermöglichen.
- Abzugsfähiger Betrag: Der Wert der Sachspende wird bei der Steuererklärung wie eine Geldspende behandelt, wobei dieselben Abzugsgrenzen gelten (in der Regel bis zu 20% des steuerbaren Einkommens).
Wichtige Hinweise
- Nachweis: Für alle nicht-monetären Spenden ist ein Nachweis erforderlich, in Form einer Spendenquittung oder eines Übertragungsdokuments, das den Wert und die Art der Spende dokumentiert.
- Gemeinnützigkeit der Organisation: Die Organisation, die die Spende erhält, muss als gemeinnützig anerkannt sein, um die steuerliche Absetzbarkeit zu ermöglichen.
- Abzugsfähiger Betrag: Der Wert der Sachspende wird bei der Steuererklärung wie eine Geldspende behandelt, wobei dieselben Abzugsgrenzen gelten (in der Regel bis zu 20% des steuerbaren Einkommens).
Empfehlung:
Bevor eine nicht-monetäre Spende getätigt wird, ist es ratsam, sich bei der zuständigen Steuerbehörde oder einem Steuerberater zu erkundigen, um sicherzustellen, dass die Spende steuerlich absetzbar ist und wie der Wert korrekt ermittelt wird.
Liechtenstein
In Liechtenstein ansässige Personen können auch Spenden an ausländische Organisationen absetzen, sofern diese Organisationen in ihrem Sitzland als gemeinnützig anerkannt sind und eine vergleichbare Anerkennung wie in Liechtenstein haben. Es empfiehlt sich jedoch, im Vorfeld zu prüfen, ob die spezifische Organisation von der liechtensteinischen Steuerverwaltung anerkannt wird.
Empfehlung:
Für eine genaue und individuelle Beratung sollte stets ein Steuerberater in Liechtenstein konsultiert werden, da dieser mit den spezifischen Regelungen vertraut ist und sicherstellen kann, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur steuerlichen Geltendmachung
Folgen Sie diesen einfachen Schritten, um Ihre Spende an UNICEF steuerlich geltend zu machen:
- Spendenquittung aufbewahren: Nach Ihrer Spende erhalten Sie von UNICEF eine Spendenquittung. Bewahren Sie diese sicher auf.
- Steuererklärung ausfüllen: Geben Sie den gespendeten Betrag in Ihrer Steuererklärung unter dem Abschnitt "Spenden" an.
- Quittung beilegen: Legen Sie eine Kopie der Spendenquittung Ihrer Steuererklärung bei, um den Abzug zu bestätigen.
- Steuererklärung einreichen: Reichen Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht ein und profitieren Sie von der Steuerersparnis.
Noch mehr Informationen finden Sie hier:
Warum UNICEF unterstützen?
Mit Ihrer Spende an UNICEF unterstützen Sie lebensrettende Programme für Kinder in Not. Ihre Hilfe ermöglicht sauberes Wasser, Bildung, medizinische Versorgung und Schutz für die verletzlichsten Kinder weltweit. Jeder gespendete Franken kann einen Unterschied machen – und jetzt wissen Sie auch, dass Sie Ihre Großzügigkeit steuerlich absetzen können.
Spenden Sie noch heute und machen Sie Ihre Spende steuerlich geltend!