Gemeinsames Engagement zahlt sich aus: UNICEF Schweiz und Liechtenstein hat sich zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen für die Motion 19.4632 («Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern») eingesetzt. Am 3. November 2022 hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) die von Nationalrätin Bulliard-Marbach eingereichte Motion schliesslich mit acht zu drei Stimmen bei zwei Enthaltungen zur Annahme empfohlen.
Die Kommission sieht in der Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch ein Mittel, um ein starkes Zeichen gegen alle Formen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu setzen und einen gesellschaftlichen Sinneswandel herbeizuführen. Damit widerspricht sie den Schlussfolgerungen des Bundesratsberichts, der Kinder und Jugendliche mit den geltenden Gesetzen ausreichend vor Gewalt in der Erziehung geschützt sieht.
«Mit der Ratifikation der UN-Konvention über die Rechte des Kindes im Jahr 1997 hat sich die Schweiz verpflichtet, Kinder vor jeder Form von Gewalt zu schützen und entsprechende präventive und reaktive Massnahmen zu treffen. Dazu gehört ein gesetzlich verankertes Recht auf gewaltfreie Erziehung.»
UNICEF Schweiz und Liechtenstein wandte sich bereits 2020 mittels einer Positionierung an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier und rief zur gesetzlichen Verankerung einer gewaltfreien Erziehung auf. In einem offenen Brief gelangte UNICEF nun gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen an den Ständerat, um für die Annahme der Motion Bulliard zu plädieren. Der von der RK-S getroffene Beschluss ist ein bedeutender Schritt hin zur tatsächlichen gesetzlichen Verankerung der gewaltfreien Erziehung – nun geht die Vorlage zur Behandlung in den Ständerat. Der Nationalrat hat der Motion bereits zugestimmt.
UNICEF Schweiz und Liechtenstein wird sich weiter dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche vor allen Formen der Gewalt geschützt werden.