Kinder und Eltern an Kindesschutzverfahren und im Kontext von Hilfen zur Erziehung zu beteiligen, ihre Sichtweisen anzuhören und ihre Meinungen einzubeziehen, verwirklicht sowohl rechtliche Vorgaben als auch demokratische Grundprinzipien.
Partizipation gilt als zentraler Wirkfaktor in den Hilfen zur Erziehung und in zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahmen. Beteiligung entspricht ausserdem dem menschlichen Grundbedürfnis nach Selbstbestimmung und Autonomie. In der Praxis ist die Umsetzung des Partizipations- und Anhörungsrechts jedoch mit einigen Herausforderungen verbunden. Es besteht eine grosse Vielfalt an Haltungen und Vorgehensweisen. Das lässt vermuten, dass nicht alle Heranwachsenden, aber auch nicht alle Eltern, in gleichem Mass bei wichtigen, sie betreffenden Entscheidungen mitwirken und sich einbringen können.
«Es ist unsere Pflicht, Kinder und Jugendliche zu schützen und ihre körperliche sowie geistige Entfaltung zu fördern. Damit dies gelingt, müssen wir ihnen zuhören und ihren Bedürfnissen Raum geben.»
Die Tagung soll eine Standortbestimmung ermöglichen, wie Partizipation im Schweizer Kindesschutz, im Rahmen von zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren, Kindesschutzmassnahmen und Hilfen zur Erziehung, verstanden und realisiert wird.
In verschiedenen Formaten werden aktuelle Forschungsergebnisse und Praxisentwicklungen vorgestellt und diskutiert.
Online unter www.kindesschutztagung.ch bis 23. Mai 2023
Das Tagungsprogramm finden Sie im Programmheft.
Ganzer Tag CHF 315 (inkl. Verpflegung)
Grusswort, Einführung und Eröffnungsvortrag (online) CHF 50
Abschlussvortrag (online) CHF 50
Eröffnungs- und Abschlussvortrag (online) CHF 80
Die Veranstaltungssprache ist Deutsch.
Partner
Diese Veranstaltung wird gemeinsam mit der FHNW organisiert und vonseiten des Bundes im Rahmen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) gefördert.