Projektpatenschaft Mädchenbeschneidung

Kampf gegen Mädchenbeschneidung

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Kampf gegen Mädchenbeschneidung

Obwohl die Beschneidung von Mädchen international als Menschenrechtsverletzung anerkannt ist, sind immer noch mindestens 230 Millionen Mädchen und Frauen betroffen. UNICEF unterstützt aktuell Programme im Sudan und Guinea, um die weibliche Genitalverstümmelung dort endgültig zu überwinden. 

Die meisten Mädchen sind bei ihrer Beschneidung jünger als zwölf Jahre, viele sogar jünger als fünf. Für die Betroffenen hat die Beschneidung verheerende Folgen: Infektionen, Inkontinenz und Schmerzen beim Geschlechtsverkehr sowie Komplikationen beim Gebären gehören zu den häufigsten Leiden. Immer wieder verbluten oder sterben Mädchen an Infektionen. Seit Generationen setzen Gemeinschaften die Praxis fort, die noch immer stark in den geltenden sozialen Normen verwurzelt ist. Der Sudan und Guinea gehören zu den Ländern mit den höchsten Verbreitungsraten weltweit. 

Im Sudan sind über 86 Prozent* der Mädchen und Frauen beschnitten, obwohl die Praxis dort seit 2020 gesetzlich verboten ist und mit drei Jahren Gefängnis geahndet wird.  

In Guinea sind trotz des seit 2016 eingeführten gesetzlichen Verbotes sogar 95 Prozent* der dort lebenden Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. 

Die Angst vor sozialem Ausschluss ist oft zu gross, als dass sich Eltern gegen die Beschneidung ihrer Töchter entscheiden würden. So wird die schädliche Praxis im Verborgenen immer noch weitergeführt.

Die Hintergründe und Ursachen der weiblichen Genitalverstümmelung sind komplex und erfordern einen umfassenden Ansatz auf mehreren Ebenen. Programme zur Überwindung von sozialen Verhaltensnormen stehen im Vordergrund. Dadurch kann langfristig eine erfolgreiche Bekämpfung der Mädchenbeschneidung gewährleistet werden. Im Sudan und in Guinea setzt UNICEF dabei auf folgende Massnahmen:

  • Informations- und Sensibilisierungskampagnen in Schulen, Krankenhäusern und in den Medien
  • Einbezug von religiösen Entscheidungsträgern, Dorfältesten und Bürgermeistern
  • Gezielte Dialoge auf Gemeindeebene und Einbezug von Männern und Jungen im Rahmen der Aufklärungsarbeit
  • Ausbildung und Training von Gesundheitspersonal, damit Eltern über die schwerwiegenden Konsequenzen von Genitalverstümmelung aufgeklärt werden
  • Aufklärung über die Kinderrechte
  • Ausbildung von Mädchen und Frauen, damit sie selbst Sensibilisierungsarbeit in ihren Gemeinschaften leisten können
  • Schulung des Personals des Strafjustizsystems zur verbesserten Strafverfolgung von Mädchenbeschneidungen

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