UNICEF: Aufruf zum Ende der Gewalt im Libanon

Statement von UNICEF-Exekutivdirektorin Catherine Russell zur Situation im Libanon.

Ein Vater hält sein Baby im Arm. Neben ihm steht ein UNICEF-Helfer.
Mira, das 35 Tage alte Baby, gehalten von ihrem Vater. Miras Familie wartet an der Grenze auf ihre Einreise nach Syrien, nachdem sie vor der eskalierenden Gewalt im Libanon geflohen ist. «Meine Frau hat Mira vor Kurzem erst entbunden. Es geht ihr nicht gut, da wir seit 2 Uhr morgens unterwegs sind. Mira hat Hunger, sie weint seit einigen Stunden», sagte Miras Vater.

«Ich bin zutiefst besorgt über die sich rasch verschlechternde humanitäre Lage im Libanon. In der letzten Woche wurden Berichten zufolge mindestens 80 Kinder bei Angriffen getötet, Hunderte weitere wurden verletzt. Nach Berichten der Regierung ist die Zahl der durch die Gewalt vertriebenen Menschen auf mehr als eine Million angestiegen, darunter mehr als 300 000 Kinder.

Tausende von Kindern und Familien leben jetzt auf der Strasse oder in Notunterkünften. Viele sind ohne lebenswichtige Güter und Habseligkeiten aus ihren Häusern geflohen. Die humanitären Bedingungen werden von Stunde zu Stunde schlimmer.

UNICEF und unsere Partner sind im Libanon vor Ort und versorgen Kinder und Familien mit lebenswichtiger Hilfe. Unsere Teams liefern Trinkwasser, medizinische Hilfsgüter, Matratzen und Decken sowie Hygiene- und Baby-Kits. Wir bieten Gesundheits- und Ernährungsdienste, Kinderschutz und psychosoziale Unterstützung für Kinder an.

Doch mit der Verschärfung der Gewalt steigt auch der Bedarf an humanitärer Hilfe. Jede Bodenoffensive oder weitere Eskalation im Libanon würde die katastrophale Situation für Mädchen und Buben noch verschlimmern. Ein solcher Ausgang muss um jeden Preis vermieden werden.

UNICEF ruft weiterhin zu einem sofortigen Ende der Feindseligkeiten auf. Wir wiederholen unseren Aufruf an alle Parteien, Kinder und zivile Infrastruktur zu schützen und sicherzustellen, dass die humanitären Helfer sicher Zugang zu allen Bedürftigen erhalten – in Übereinstimmung mit ihren Pflichten gemäss dem humanitären Völkerrecht.»