KIDIMO – die neue Kinderrechte-App ist online

Die OST – Ostschweizer Fachhochschule, die Pädagogische Hochschule Luzern und UNICEF Schweiz und Liechtenstein sind die Initianten einer Kinderrechte-App. Entwickelt wurde die App gemeinsam mit über 170 Kindern und einem breiten Partnernetzwerk bestehend aus verschiedenen Praxisorganisationen im Kinderrechtsbereich. Die Web-Anwendung steht ab sofort unter kidimo.app in den Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung. Ziel der App ist es, Kindern auf spielerische Art und Weise ihre Rechte entlang der UN-Kinderrechtskonvention näherzubringen. Mit einer selbst gestalteten Spielfigur können Kinder in drei thematischen Welten ihre Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte erkunden.

KIDIMO - die neue Kinderrechte-App ist ab heute online

Die kurzen Haare oder doch lieber die strubbeligen, langen? Mit Mütze oder ohne? Lachend, erstaunt oder grimmig? Zum Start in die Kinderrechte-App KIDIMO gestalten die Kinder ihren eigenen Avatar und geben ihm einen Namen. Mit ihrer Spielfigur tauchen die Kinder dann in die drei Welten der Kinderrechte gemäss der UN-Kinderrechtskonvention ein: Die Schutzwelt, die Förderwelt und die Beteiligungswelt. In der jeweiligen Welt lassen sich Szenen aus dem Alltag erkunden, die spezifische Rechte von Kindern aufzeigen: Es geht beispielsweise um Grundbedürfnisse, um die Rechte eines Kindes in Trennungs- und Scheidungssituationen oder um Möglichkeiten der Mitbestimmung. Und immer wieder wird auf bestehende Hilfeleistungen verwiesen, falls das Kind sich in einer Notsituation befindet oder zusätzliche Informationen benötigt. 

Zu jeder Szene gehört eine spielerische Aufgabe, die es zu lösen gilt. «Im Spiel lernen Kinder Rechte und Handlungsmöglichkeiten kennen, die sie dann mit Erwachsenen besprechen und reflektieren können», meint Selina Ingold, Co-Projektleiterin und Professorin am Institut für Innovation, Design und Engineering der OST - Ostschweizer Fachhochschule. Das interdisziplinäre Projektteam hat deshalb begleitend zur App Hinweise veröffentlicht, wie die App auch im Schulkontext, in der Offenen Arbeit mit Kindern oder von Fachpersonen im Kindesschutz eingesetzt werden kann. «In den Begleitmaterialien für die Schule finden Lehrpersonen einen konkreten Vorschlag, wie sie Kinderrechte mit Hilfe der App in einer Unterrichtseinheit aufgreifen können», ergänzt Thomas Kirchschläger, Verantwortlicher für Menschenrechtsbildung an der PH Luzern und Mitglied des Projektteams.

Für Kinder mit Kindern

Kinder im Alter von 7 bis 13 Jahren waren im Entwicklungsprozess von KIDIMO von Anfang an zentral involviert. Sie haben an Workshops ihre Wünsche und Ideen eingebracht, das Projekt im siebenköpfigen Kinderbeirat begleitet und wichtige Entscheidungen mitgeprägt oder die App in verschiedenen Entwicklungsstadien getestet. Insgesamt fanden in der Projektlaufzeit von 30 Monaten 18 Workshops und Treffen mit Kindergruppen statt. Von Anfang an war den Kindern ein spielerischer Zugang zum Thema wichtig. «Die teilnehmenden Kinder haben oftmals angemerkt, dass sie von der App überrascht werden möchten, sie sich verschiedene thematische Spiele wünschen und dass ein Fortschritt in der App erlebbar ist – und dieser auch mit Freundinnen und Freunden geteilt werden kann», fasst Matthias Baldauf, Co-Projektleiter und Professor am Institut für Informations- und Prozessmanagement, zusammen.

Basierend auf den vielfältigen Ideen und Anforderungen der Kinder entstand schliesslich das aktuelle App-Konzept, in dem in drei «Rechte-Welten» Punkte in altersadäquaten Minispielen gesammelt werden, die weitere Auswahlmöglichkeiten freischalten. Die Erkenntnisse aus der partizipativen Entwicklung einer digitalen Anwendung hat das Projektteam in einem Praxisleitfaden festgehalten, der anderen Organisationen und Entwicklerinnen und Entwicklern helfen soll, künftige Angebote für Kinder mit Kindern zu gestalten. 

Ein Partnernetz aus Fachorganisationen

Nicht nur Kinder waren in der App-Entwicklung involviert, auch über 60 Fachpersonen aus unterschiedlichen Berufsfeldern mit Kindern haben sich am Prozess beteiligt. In vier Workshops wurden Hinweise für mögliche Einsatzszenarien und Zielgruppen gesammelt und konkrete Anforderungen an das Begleitmaterial für Einsätze in Schulen oder im ausserschulischen Bereich formuliert. Hinter der App steht zudem ein Partnernetzwerk mit zentralen Organisationen im Kinderrechte-Bereich: Pro Juventute, Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz, UNICEF Schweiz und Liechtenstein, Terre des Hommes Suisse, Integras, éducation21, PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz, Procap und Pro Infirmis. Ergänzend wurden von weiteren Organisationen wie Pro Junior und Kinderschutz Schweiz Materialien für die App bereitgestellt. Finanziell ermöglicht wurde das Projekt von der Paul Schiller Stiftung und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). «Die KIDIMO-App ist ein richtiges Gemeinschaftswerk der Projektpartner», freut sich Nicole Hinder, Bereichsleiterin Child Rights Advocacy und Mitglied der Geschäftsleitung bei UNICEF Schweiz und Liechtenstein. «Somit kommt man zusammen dem Ziel ein Stück näher, dass jedes Kind weiss, welche Rechte es hat.»

UN-Konvention über die Rechte des Kindes

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde als internationales Menschenrechtsinstrument entwickelt und 1989 ratifiziert. Es ist das erste Abkommen, das die internationale Anerkennung und Durchsetzung der Menschenrechte von Kindern festschreibt. Die in 54 Artikeln festgehaltenen Kinderrechte sind unteilbar und universell gültig und stellen völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards zum Wohl aller Kinder dar. 
Ziel der Staatengemeinschaft war es, die Rechte des Kindes in der UN-Konvention festzuhalten und diese «Menschenrechte für Kinder» dadurch in allen Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich zu machen. Die Konvention ist seit 1997 in der Schweiz in Kraft. Die UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 nennt drei Säulen, damit das Wohl des Kindes in allen die Kinder betreffenden Situationen berücksichtigt werden kann: 

  • Anerkennung und Schutz 
  • Förderung und Entwicklung 
  • Beteiligung und Mitbestimmung